Auf Einladung von MdB Lars Klingbeil (SPD) haben sich vier Mitglieder der Arbeitsgruppe Erdgas/Erdöl auf den Weg nach Berlin gemacht, um dort mit den fachkundigen Mitarbeitern der zuständigen Ministerien über das entstehende Gesetzespaket rund um das Thema Fracking zu sprechen. Einem Marathon gleich ging es vom Bundestag zum Umweltministerium und weiter zum Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Mitte März erhielt ich die Anfrage von dem hiesigen SPD Bundestagsabgeordneten Lars Klingbeil, ob in der Arbeitsgruppe Erdgas/Erdöl Interesse zu einem fachlichen Austausch mit den Fachleuten aus den zuständigen Ministerien zum Fracking Gesetz besteht. Die Arbeitsgruppe Erdgas/Erdöl besteht aus den Hauptamtlichen Bürgermeistern der Kommunen in denen hier im Landkreis ROW bereits seit einigen Jahrzehnten nach Erdgas gebohrt wird. Außerdem sind Vertreter der Bürgerinitiativen, sowie die örtlichen Wasser Versorger und jeweils Vertreter von allen Fraktionen im Kreistag in dieser Arbeitsgruppe. Ich selber bin die Vorsitzende dieser AG. Diese Arbeitsgruppe wurde eingerichtet, um alle Bereiche rund um die Erdgas und Erdöl Suche in unserem Landkreis genauer bearbeiten zu können, als im Rahmen der Ausschusssitzungen möglich wäre. Im Laufe der letzten zwei Jahre haben wir uns auch tatsächlich einiges an Fachkompetenzen aneignen können, da Fachreferenten und Vertreter der zuständigen Landesbergbehörde [LBEG] uns umfassend und aus unterschiedlichsten Blickwinkeln informiert haben.
Auf Grund der AG EE Rückmeldungen, dass ein grundsätzliches Interesse an diesem Austausch vorhanden ist, organisierte das Abgeordneten Büro in Berlin entsprechende Termine. Ende April stand dann der 22.05. als Reisetag fest. Alle als Gesprächspartner gewünschten Vertreter auf einen Tag zu terminieren, war natürlich schon schwierig genug. Das nicht alle AG Mitglieder die im Vorfeld Interesse bekundet hatten, ebenfalls die Zeit gefunden haben, zu diesem Datum nach Berlin zu reisen, war da leider nicht zu ändern. Tatsächlich waren dann als Vertreter der Hauptamtlichen Bürgermeister der HVB aus Bothel (die Samtgemeinde mit den meisten Erdgas Bohrplätzen im Landkreis) und zwei Vertreter der Bürgerinitiativen dabei. Ziel dieser Reise war ja, die für den Landkreis ROW relevantesten Punkte in den aktuell bearbeiteten Gesetzesvorlagen „Fracking“ mit den zuständigen Stellen zu diskutieren. Leider haben die BI Vertreter diesen Termin aber nur dafür genutzt, mit Fernsehteams von WDR und NDR und einer Spiegel Journalistin, an der eigenen medialen Darstellung zu arbeiten. In den Gesprächen selber, bei denen die Medienvertreter nicht dabei waren, war von den BI Vertretern wenig Engagement erkennbar. Ich erwähne das deshalb, weil ich es als sehr unfair gegenüber den anderen Bürgerinitiativen und auch dem Organisator dieser Gespräche empfinde, so eine einmalige Chance auf Bundesgesetzgebung Einfluss nehmen zu können, so zu vergeuden. Trotzdem gibt es doch einiges zu berichten, dass vielleicht sogar als kleiner Erfolg für unsere AG Arbeit gewertet werden kann. Denn viele der Erkenntnisse die wir in der AG erarbeitet und an die jeweiligen Stellen in Form von Resolutionen und Forderungen geleitet haben, wurden tatsächlich in die Gesetzgebung eingearbeitet.
Jetzt aber zu den Gesprächen und deren Ergebnisse
Zum Auftakt fand ein Gespräch mit den Mitarbeitern der MdB Matthias Miersch und Frank Schwabe, sowie unserem Gastgeber MdB Lars Klingbeil statt. Michael Meyer (wissenschaftlicher Mitarbeiter von MdB Schwabe) bringt die Delegation auf den neuesten Stand, wo im Verfahren bereits Änderungen durchgesetzt wurden und welche Punkte innerhalb der Koalition noch strittig sind. Die zeitlichen Abläufe nennt er wie folgt: Am 08.06. findet die abschließende Anhörung mit dem Umweltministerium statt, am 10.06. dann mit dem Wirtschaftsministerium. Am 10.07. wird das Gesetzespaket dann voraussichtlich im Bundestag verabschiedet werden. Geklärt ist aktuell, dass Lagerstättenwasser [LaWa] nur noch in den Tiefen versenkt werden darf, aus denen es ursprünglich gekommen ist. Auch ist inzwischen wohl jedem klar geworden, dass eine oberirdische Aufbereitung des LaWa mehr schadet als nutzt. Denn zum einen müssten dann die gefährlichen Inhaltsstoffe die ja in den Tiefen von 5.000 M von Natur aus vorkommen gesondert entsorgt werden. Es würde dann aber gereinigtes „Wasser“ in die Tiefe versenkt, dass dort wieder mit denselben Giftstoffen vermischt ist. Außerdem soll ja damit erreicht werden, dass ausgeförderte Bohrungen wieder gefüllt werden, um den Druck auszugleichen, was das Erdbeben-Risiko minimieren kann. Gestritten wird derzeit aber noch darüber, welche Übergangsfristen für bestehende Genehmigungen gelten sollen. Im Entwurf sind ja fünf Jahre vorgesehen. Die CDU möchte diese fünf Jahre deutlich ausweiten, die SPD lieber noch verkürzen. Bei einem Termin in Sottrum kürzlich hatte allerdings der CDU MdB Möring behauptet, er würde sich für eine Übergangsfrist von höchstens zwei Jahren aussprechen, es bleibt also zu hoffen, dass er sich in seiner eigenen Partei mit dieser Forderung durchsetzt. Dann wäre dieser Punkt auch für uns hier vor Ort positiv entschieden.
Auch die „Lobby-Arbeiter“ kamen zu Wort
Interessante Ergebnisse gab es im Gespräch mit Exxon Mobil. Die bereits geklärten Punkte im Gesetzentwurf, führen dazu, dass Exxon ernsthafte Probleme mit der Entsorgung des LaWa bekommt. Aktuell gibt es wohl im Kreisgebiet ROW keine geeigneten oder genehmigungsfähigen Bohrlöcher, in die zukünftig anfallendes LaWa versenkt werden kann. Auch bestätigen die Exxon Vertreter, dass es durch die neuen Vorgaben (z. B. umfassendes Monitoring von Boden, Wasser und Luft ab sofort auch für alte Bohr- und Versenkplätze) unwirtschaftlich wird, im Landkreis ROW weiter nach Erdgas zu bohren. Die anstehenden Kosten für eventuelle Sanierungsmaßnahmen an den derzeit untersuchten Bohrschlammgruben, spielen da natürlich auch eine Rolle. Ein wenig giftig dann auch die Reaktionen der EXXON Sprecherin „Tja, wenn sie den Verlust von Arbeitsplätzen in ihrer Region verantworten wollen, können sie ja weiter dafür sorgen, dass wir aufhören in ihrem Landkreis Erdgas zu fördern“. Ich persönlich kann aber nun einmal nicht verantworten, dass diese Erdgas-Förderung offenbar nur wirtschaftlich ist, wenn die Gesundheit von Mensch und Natur in unserer Region nachhaltig geschädigt oder zumindest wissentlich gefährdet wird. Ich kann mir aber vorstellen, dass die Kompetenzen der Mitarbeiter zukünftig auch im Bereich erneuerbare Energiegewinnung gut gebraucht werden können. Facharbeiter müssen im Landkreis ROW sowieso keine Arbeitslosigkeit befürchten.
Nächste Adresse dann das Umweltministerium
Hier ging es in erster Linie ums Wasserrecht. Für uns hier in ROW sind da die wichtigsten Änderungen in der Gesetzgebung, dass wir zukünftig als untere Wasserbehörde sehr viel mehr Einfluss auf die Genehmigungen nehmen könnten. Bisher konnte auf Kreisebene nur ein sehr beschränkter Bereich als Benutzung von Wasser bei der Einvernehmenserteilung herangezogen werden, zukünftig gilt aber auch die Bohrung selber als Teil des Wasserrechtlichen Einvernehmens und damit können fachliche Bedenken jetzt eher zum Ablehnen des Einvernehmens führen, Genehmigungen also nicht mehr so einfach erteilt werden. Noch wichtiger ist aber, dass der Landkreis keine neuen Wasserschutzgebiete ausweisen muss, um Fracking dort dann verbieten zu können. Es genügt zukünftig, den Bereich „Einzugsgebiete für die Trinkwasserversorgung“ entsprechend zu definieren. In unserem Fall heißt das, die Rotenburger Rinne ist als Einzugsgebiet für die Trinkwasserversorgung festzuschreiben und somit Tabuzone sowohl für Fracking-Maßnahmen als auch für jede Form von Lagerstättenwasser-Entsorgung. Dies gilt auch für horizontale Bohrungen. Es dürfen also derartig ausgewiesene Gebiete auch nicht unterbohrt werden, egal in welcher Tiefe. Bernd Kirschbaum vom Umweltbundesamt bestätigte uns, dass dadurch das die Rotenburger Rinne als Einzugsgebiet für die Trinkwasserversorgung ausgewiesen wird, tatsächlich für das gesamte Rotenburger Kreisgebiet im Grunde keinerlei Genehmigungen zu Erdgas/Erdöl Bohrungen oder Lagerstättenwasser Entsorgung mehr möglich sein könnten.
Gespräch mit der Fachebene des Bundeswirtschaftsministeriums
Auf die Frage, wie genau denn zukünftig nach derzeitigem Diskussionsstand beim Bergrecht die Beweislastumkehr gehandhabt würde, gab es dann doch eine sehr ernüchternde Antwort. Denn tatsächlich wird die Beweislastumkehr nur für nachweisliche Bergschäden gelten. Wenn also ein Erdbeben zu Schäden an Gebäuden führt, dann muss erst einmal klar sein, dass dieses Erdbeben durch die Erdgas Industrie verursacht war, damit dann die Geschädigten Entschädigungen einfordern können. Schäden an Gesundheit zum Beispiel durch Giftstoffe und andere Belastungen aus der Erdgas Gewinnung sind da überhaupt nicht berücksichtigt. Da bleibt es also weiterhin so, dass wenn zum Beispiel hohe Quecksilber Belastungen festgestellt werden, wir als Landkreis auf Steuerzahlerkosten beweisen müssen, wer der Verursacher dieser Belastung war. Da aber ab sofort für alle Aktivitäten rund um die Erdgas/Erdöl Gewinnung ein umfassendes Monitoring von Boden, Wasser und Luft verpflichtend vorgeschrieben ist, sollten zukünftig ja Vorkommnisse die zum Beispiel zu Verunreinigungen der Umwelt geführt haben, rechtzeitig erkennbar und damit auch beweiskräftig werden. Allerdings wurde uns von den drei Herren auch sehr deutlich gesagt, dass kein Bundesgesetz ausreichend sein kann, wenn die zuständige Landesbehörde ihren Auftrag nicht korrekt ausführt. Solange sich also das LBEG (Landesbergamt) nur als Genehmigungsbehörde versteht und nicht als Kontroll- bzw. Überwachungsbehörde, kann das neue Bergrecht auch nur auf Genehmigungen Einfluss haben. Ob die Gesetze tatsächlich befolgt werden, muss aber vom LBEG überwacht werden. Da haben wir also hier vor Ort und auf Landesebene noch einiges an Arbeit vor uns, unabhängig davon wie das Gesetz dann am 10.07. im Bundestag entschieden wird.
Mein persönliches Fazit
Die Forderungen die wir in der Arbeitsgruppe Erdgas/Erdöl im Laufe der letzten Jahre auf Kreisebene zusammen getragen haben, sind weitgehend ins Gesetzgebungsverfahren aufgenommen worden. Da für den Landkreis ROW die Bereiche „Fracking in Schiefergestein“ irrelevant sind, haben wir uns damit auch nicht weiter zu befassen. Würde die drei Gesetze nach derzeitigem Verhandlungsstand verabschiedet, könnten unsere Bundestagsabgeordneten bereits zustimmen. LaWa darf dann nicht mehr in die derzeit genutzten Horizonte verpresst werden. Das Gebiet um die Rotenburger Rinne wäre für alle Maßnahmen rund um Erdgas und Erdöl Bohrungen Tabuzone. Die bestehenden Erdgas und LaWa Verpress-Plätze müssen mit umfassenden Monitoring Maßnahmen ausgestattet werden. Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken sind im Kreisgebiet sowieso nicht zu erwarten, da hier keinerlei unkonventionelle Fracking-Maßnahmen nötig werden. Es gibt hier keine geologischen Formationen die dafür erforscht werden müssten. Trotzdem bleibt zu wünschen, dass die Forderung der hiesigen SPD MdB eine kommerzielle Nachnutzung von Probebohrungen auszuschließen, in die Gesetzgebung aufgenommen wird. Auch die Forderung den Bestandsschutz von fünf Jahren auf zwei Jahre zu verkürzen, zumindest aber nicht über die fünf Jahre hinaus zu verlängern, muss unbedingt bestehen bleiben. Die Beweislastumkehr scheint mir persönlich noch nicht befriedigend gelöst. Leider fehlten mir aber die nötigen sachlichen Argumente, da konkretere Forderungen zu formulieren. Da auch die mitgereisten BI Vertreter und er Bürgermeister nichts weiter zu diesem Thema beitragen konnten, blieb dieser Punkt ungeklärt. Insgesamt bin ich aber zuversichtlich, dass mit dem neuen Gesetzespaket für unseren Landkreis einige spürbare Verbesserungen eintreten werden. Ob sich finanziell die sinkenden Einnahmen aus Gewerbesteuern und Förderzins mit den derzeit vom Landkreis getragenen Kosten, für Untersuchungen und Kontrollen auf Steuerzahlerkosten gegenrechnen lassen, kann ich nicht beurteilen. Aber wie oben schon geschrieben, wenn diese Einnahmen nur unter Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Natur möglich sind, dann müssen wir darauf verzichten lernen.